Ihre Narkose beim Zahnarzt in Karlsruhe


Sie müssen wissen, dass Narkosen und Analgosedierungen für zahnmedizinische Behandlungen leider bis auf wenige, streng definierte Ausnahmen keine „Kassenleistungen“ mehr sind.
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Anästhesie für Behandlungen beim Zahnarzt

Typische Ausnahmen von dieser Regelung sind Behandlungen bei ängstlichen, unkooperativen Kindern bis zum Alter von 12 Jahren, sowie bei erwachsenen Patienten, bei denen aufgrund komplexer neurologischer Vorerkrankungen oder aus anderen gewichtigen Gründen eine Behandlung beim Zahnarzt nicht anders als in Vollnarkose durchgeführt werden kann.
Narkosebehandlung aller anderen Patienten sind Leistungen, die laut RVO und nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses „nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft erbracht werden dürfen“. Das heißt, dass gesetzlich Krankenversicherte die Narkosebehandlung selbst zahlen müssen. Wir Narkoseärzte bedauern diese Regelung sehr, doch wir können nichts dagegen unternehmen.
Das Narkoseverfahren (Vollnarkose oder Analgosedierung/„Dämmerschlaf“) ist eine „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) im vorerwähnten Sinn. Für diese Leistung wird Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt, deren Höhe sich nach den Umständen der Behandlung, vornehmlich nach Zeitdauer und Schwierigkeitsgrad richtet. Das Narkosehonorar wird nach GOÄ und der tatsächlichen Dauer des Eingriffes abgerechnet.
Zu den Kosten Ihrer individuellen Behandlung erfahren Sie im Narkosevorgespräch gerne genaueres.
Interessieren Sie sich für eine Narkose für eine Zahnarztbehandlung? Lassen Sie von uns beraten.
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